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Medizinisches oder ästhetisches Gerät?

Wie werden Geräte für Behandlungen zur Verbesserung des Aussehens eingestuft?

Worin besteht die Registrierung von medizinischen, ästhetischen, kosmetischen Geräten und Heimanwendungsgeräten in der EU?

  • Autor: Malgorzata Kowza
  • hinzugefügt: 13-04-2026
Medizinisches oder ästhetisches Gerät?

 1. Was ist die MDR – die Rechtsgrundlage

Medizinprodukteverordnung (MDR) (EU) 2017/745

Es handelt sich um die Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte.

 Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten (keine Umsetzung in nationales Recht erforderlich)


2. Der Kernsatz der MDR – „intended purpose“ (Zweckbestimmung) Art. 2 Nr. 12 MDR – Zweckbestimmung

Original (EN):

“intended purpose” means the use for which a device is intended according to the data supplied by the manufacturer

Übersetzung: „Zweckbestimmung bezeichnet die Verwendung, für die ein Produkt entsprechend den vom Hersteller bereitgestellten Angaben bestimmt ist“


✔ Was das in der Praxis bedeutet:

Der Hersteller entscheidet:

  • ob das Gerät medizinisch ist
  • oder ästhetisch

 nicht der Anwender, nicht der Arzt, nicht die Kosmetologin


 3. Wann ist ein Gerät ein Medizinprodukt?

 Art. 2 Nr. 1 MDR

Original (Auszug):

“medical device” means any instrument… intended by the manufacturer to be used… for diagnosis, prevention, monitoring, treatment…

Übersetzung: Ein Medizinprodukt ist ein Gerät, das bestimmt ist zur:

  • Diagnose
  • Verhütung
  • Überwachung
  • Behandlung von Krankheiten

✔ Schlussfolgerung:

 Für RF / Laser / HIFU gilt:

  • wenn es behandelt → Medizinprodukt
  • wenn es das Aussehen verbessert → KEIN Medizinprodukt

 

Die Verwendung eines „nichtmedizinischen“ Geräts für medizinische Zwecke = Rechtsverstoß

Mögliche Folgen:

  • Verwaltungsstrafe (polnisches Medizinproduktegesetz – ustawa o wyrobach medycznych)
  • zivilrechtliche Haftung
  • strafrechtliche Haftung (z. B. Gesundheitsgefährdung – Art. 160 des polnischen Strafgesetzbuchs, KK)

Wenn das Gerät ein Medizinprodukt ist:

✔ muss es verfügen über:

  • eine CE-Kennzeichnung
  • eine Konformitätsbewertung
  • eine klinische Dokumentation
  • ein Qualitätsmanagementsystem

✔ der Anwender (z. B. die Praxis bzw. das Institut):

  • muss es gemäß seiner Zweckbestimmung verwenden (Art. 10 MDR)

 4. Ästhetische Geräte in der MDR

Art. 1 Abs. 2 + Anhang XVI

Original (sinngemäß):Die MDR umfasst auch: Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung, die auf den Körper einwirken

✔ Anhang XVI umfasst u. a.:

  • Laser und IPL für Hautbehandlungen
  • energieabgebende Geräte

✔ Schlussfolgerung:

 Ästhetische Geräte:

  • sind keine Medizinprodukte
  • unterliegen aber der MDR (Sicherheit! CE)

 5. Klassifizierung der Geräte (Risiko) Art. 51 MDR

Die Geräte werden in folgende Klassen eingeteilt:

  • I
  • IIa
  • IIb
  • III

 Anhang VIII – Regel 9

Betrifft energieabgebende Geräte:

Original:

active therapeutic devices intended to administer or exchange energy

Übersetzung: aktive Geräte, die dem Körper Energie zuführen

✔ Beispiele:

  • RF
  • Laser
  • HIFU

✔ Bedeutung:

 Je höher die Risikoklasse:

  • desto strengere Kontrolle
  • desto aufwendigere Zertifizierung

 6. Wie ein Gerät in der EU registriert wird (Verfahren)

 Schritt 1 – Festlegung der Zweckbestimmung

Der Hersteller definiert:

  • die medizinische / ästhetische Zweckbestimmung
  • die Indikationen

 Schritt 2 – Klassifizierung

Auf Grundlage von:👉 Anhang VIII MDR


 Schritt 3 – Konformitätsbewertung Art. 52 MDR

Original:

devices shall undergo a conformity assessment

👉 Das Gerät muss eine Konformitätsbewertung durchlaufen

✔ Je nach Klasse:

  • I → der Hersteller bewertet selbst
  • IIa / IIb / III → Benannte Stelle

 Schritt 4 – Technische Dokumentation Anhang II MDR

Erforderlich sind:

  • eine Gerätebeschreibung
  • eine Risikoanalyse
  • klinische Daten

 Schritt 5 – CE-Kennzeichnung Art. 20 MDR

 CE bedeutet:

  • Konformität mit der MDR
  • Zulassung zum Inverkehrbringen

 Schritt 6 – Registrierung in EUDAMED Art. 29 MDR

 Das Gerät wird in die EU-Datenbank aufgenommen und kann dort überprüft werden 


7. Was die MDR-Zertifizierung bedeutet

✔ Das Gerät:

  • ist sicher
  • hat festgelegte Parameter
  • wurde bewertet

 ABER:

  • sie legt nicht fest, wer es anwenden darf

 8. MDR, Mehrwertsteuer und Zweckbestimmung

 Die Mehrwertsteuer hängt von der Einstufung als Medizinprodukt ab

✔ In Polen:

  • Medizinprodukt → 8 % MwSt.
  • ästhetisches Gerät → 23 % MwSt.

✔ Schlussfolgerung:

👉 Es ist die Zweckbestimmung (MDR), die Folgendes beeinflusst:

  • die Mehrwertsteuer
  • die Anwendung
  • den Markt

9. Die wichtigsten Schlussfolgerungen 

✔ Die MDR regelt:

  • die Sicherheit
  • die Risikoklassen
  • die Zertifizierung
  • die klinischen Daten

 Die MDR regelt NICHT:

  • wer die Behandlung durchführt
  • ob es ein Arzt sein muss
  • die beruflichen Kompetenzen

„Gemäß MDR 2017/745 entscheidet über die Klassifizierung eines Geräts seine vom Hersteller festgelegte Zweckbestimmung. Sie bestimmt, ob ein Gerät ein Medizinprodukt oder ein ästhetisches Gerät ist – mit unmittelbaren Folgen für seine Zertifizierung, sein Inverkehrbringen und seine Besteuerung.“

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